Glossar / Lexikon
Corporate Governance
Im Finanz-Bereich bezeichnet man mit Corporate Governance (CG) die Leitungs- und Aufsichtsstrukturen in der Zielgesellschaft.
Hierzu gehören ein gebildeter Beirat (advisory board), der Aufsichtsrat (supervisory board), ein Gesellschafterausschuss (shareholder committee), aber auch mit dem VC-Geber vereinbarte zustimmungspflichtige Geschäfte (consent requirements) werden unter dem Begriff CG zusammengefasst.