Die Ad-hoc-Meldung (Ad-hoc-Mitteilung) ist eine kursbeeinflussende Unternehmensmeldung. Diese muss von börsennotierten Unternehmen nach § 15 WpHG für alle Marktteilnehmer gleichzeitig veröffentlicht werden (Ad-hoc-Publizitätspflicht). Durch eine Ad-hoc-Meldung sollen mögliche Insidergeschäfte vermieden werden. Nachrichten, die sich auf die Unternehmens- und Finanzlage auswirken und geeignet sind,

Börsenkurse nachhaltig zu beeinflussen müssen unverzüglich (ad hoc) veröffentlicht werden.