Einer Publizitätspflicht unterliegen Aktiengesellschaften, wenn sie an einer Börse zum Handel zugelassen werden wollen.
Sie verpflichtet die AGs zur Veröffentlichung von regelmäßigen und detaillierten Angaben zur Geschäftsentwicklung und soll dazu dienen, einen einheitlichen Mindestinformationsgrad der Aktionäre zu ermöglichen. Kommt eine AG ihrer Publikationspflicht nicht nach, kann sie vom Handel ausgesetzt werden.