Eine Vinkulierte Namensaktie ist eine Namensaktie, deren Übertragung von der Zustimmung der übrigen Gesellschafter abhängig gemacht wird.
In diesem Fall bezeichnet man diese Namensaktien als vinkuliert. Zweck vinkulierter Namensaktien ist es, die Übersicht über den Aktionärskreis zu behalten und einer zu hohen Streuung vorzubeugen. Die Fungibilität von (vinkulierten) Namensaktien ist wegen der notwendigen Umschreibungen eingeschränkt.