Als Umlaufvermögen bezeichnet die Betriebswirtschaft die Vermögensgegenstände eines Unternehmens, die nicht dazu bestimmt sind, dem Betrieb auf Dauer zu dienen. Beispiele: (Halb-)Produkte, Material, Vorräte, Forderungen, Wertpapiere, Kassenbestände.
Andere Definition:
Als Umlaufvermögen werden alle Vermögensteile bezeichnet, die nicht zum Anlagevermögen bzw. zur Rechnungsabgrenzung gehören. Dies sind insbesondere der Bestand an Vorräten, Forderungen sowie die vorhandenen Barvermögen.