Zur Kurssicherung gehören alle Maßnahmen, die zur Vermeidung von Wechselkursverlusten bei Devisengeschäften getroffen werden.

Dazu gehören Maßnahmen von Importeuren und Exporteuren sowie - im grenzüberschreitenden Geld- und Kapitalanlagegeschäft - Maßnahmen zur Sicherung gegen schwankende Devisenkurse, vor allem durch Devisengeschäfte.