Die Kursfeststellung (Kursfindung) erfolgt durch Gegenüberstellung aller offenen Kauf- und Verkaufsorders. Dann wird daraus ein Kurs gebildet, bei dem der höchste Umsatz möglich wird.
Bei Wertpapieren, deren Börsenpreis amtlich festgestellt wird, erfolgt die Kursfeststellung durch Kursmakler. Als Börsenpreis ist derjenige festzustellen, der der wirklichen Geschäftslage des Handels an der Börse entspricht. Der Kursmakler hat alle zum Zeitpunkt der Feststellung vorliegenden Aufträge bei ihrer Ausführung gleich zu behandeln. Die Börsenpreise und die ihnen zugrunde liegenden Umsätze sind den Handelsteilnehmern bekanntzumachen.