Der Konsortiumsvertrag (auch Konsortialvertrag) ist ein zwischen den Partnern eines größeren Projekts geschlossener Vertrag, in dem die Beziehungen zwischen den verschiedenen Teilnehmern und ihr Verantwortlichkeitsgrad hinsichtlich des Projekts definiert werden.
Dieser Vertrag gründet indirekt eine Gesellschaft Bürgerlichen Rechts. Die Gesellschaft aber auch die Gemeinschaft der Eigentümer werden als Konsortium bezeichnet. Die einzelnen Mitglieder nennen sich Konsorten. Der Vertrag regelt also auch im Innenverhältnis die Frage der Haftung der Konsorten untereinander.
Besondere Bedeutung bekommt der Vertrag, wenn die Teilnehmer aus verschiedenen Ländern (mit unterschiedlichen Rechtssystemen) stammen.