Genehmigtes Kapital ist der maximale Nennbetrag einer künftigen Kapitalerhöhung durch Ausgabe von Aktien.
Das genehmigte Kapital darf 50 % des bisherigen gezeichneten Kapitals nicht überschreiten.
Genehmigtes Kapital ist der maximale Nennbetrag einer künftigen Kapitalerhöhung durch Ausgabe von Aktien.
Das genehmigte Kapital darf 50 % des bisherigen gezeichneten Kapitals nicht überschreiten.