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Das Grundkapital (Nominalkapital) einer Aktiengesellschaft besteht aus den emittierten Aktien (jeweils zum Nennwert eingerechnet).
Zunächst besteht das Grundkapital aus den eingezahlten Barmitteln (oder bewerteten Sachgütern). Später kann es durch Kapitalerhöhung/Kapitalschnitt weiter verändert werden.
Ergebnisse aus dem laufenden Geschäft (Gewinne) verändern nicht das Grundkapital sondern gehen in die Rücklagen.
Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft muss mindestens 50.000 Euro betragen, jede Aktie einen Nominalwert von mindestens einem Euro.
Ähnliche Begriffe:
- Gezeichnetes Kapital: Eine allgemeine Bezeichnung aus dem Handelsgesetzbuch (für alle Kapitalgesellschaften).
- Stammkapital: Das gezeichnete Kapital einer GmbH
- Marktkapitalisierung: Der Wert der AG nach Börsenkurs (Anzahl ausgegebener Aktien x Börsenkurs)
- Eigenkapital: Grundkapital+Rücklagen
Beschreibung
Das Grundkapital ist der Betrag, den eine Kapitalgesellschaft zur Gründung oder Erweiterung ihres Geschäfts benötigt. Es stellt das Eigenkapital eines Unternehmens dar und dient als finanzielle Basis für das Unternehmen, um seine Geschäftsaktivitäten aufzunehmen oder auszubauen. Das Grundkapital wird in Anteilen aufgeteilt, die von den Gesellschaftern gehalten werden. Es spielt eine wichtige Rolle bei der Insolvenzsicherheit und Haftungsbeschränkung einer Gesellschaft.
Anwendungsbereiche
- Gründung eines Unternehmens
- Kapitalerhöhung
- Fusionen und Übernahmen
- Garantie für Gläubiger
- Stimmrechte bei Gesellschafterversammlungen
Risiken
- Verlust des eingesetzten Kapitals
- Abhängigkeit von wirtschaftlichen Entwicklungen
- Konkursrisiko
- Gewinnminderung durch Ausschüttungen
- Verwässerung der Anteile bei Kapitalerhöhungen
Beispiele
- Aktiengesellschaften
- GmbHs (Gesellschaften mit beschränkter Haftung)
- Kommanditgesellschaften auf Aktien
Beispielsätze
- Das Grundkapital der GmbH beträgt 25.000 Euro.
- Der Anteil am Grundkapital des Unternehmens wird auf die Gesellschafter verteilt.
- Der Bank wurde Sicherheit durch das Grundkapital des Unternehmens gewährt.
- Die Gläubiger haben Anspruch auf einen Teil des Grundkapitals.
- Die Gesellschafter haben ihre Anteile am Grundkapital erhöht.
Ähnliche Begriffe
- Stammkapital
- Kapitaleinlage
- Grundstammkapital
- Aktienkapital
Zusammenfassung
Das Grundkapital ist das Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft, das zur Gründung oder Erweiterung des Geschäfts benötigt wird. Es dient als finanzielle Basis, um Geschäftsaktivitäten aufzunehmen oder auszubauen. Anwendungsbereiche sind unter anderem die Gründung eines Unternehmens, Kapitalerhöhungen und Fusionen. Risiken umfassen den Verlust des eingesetzten Kapitals und die Abhängigkeit von wirtschaftlichen Entwicklungen.
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