Der Nominalwert bzw. Nennwert gibt bei einer Aktie den Wert an, mit dem die Aktie am Grundkapital beteiligt ist.
In Deutschland gab es vor der Umstellung auf den Euro Aktien mit einem Nennwert von DM 50,- und DM 5,-. Im Zusammenhang mit der komplizierten Umstellung von auf DM-Beträge lautenden Aktien auf den Euro (der Nennwert muss auf ganze Zahlen lauten), erfolgte durch das "Gesetz über die Zulassung von Stückaktien" die Zulassung von nennwertlosen Aktien. Bei Schuldverschreibungen wird die gesamte Anleihe in Teilbeträge von bestimmten Größenordnungen zerlegt. Diese Teilbeträge sind die Nennwerte der Schuldverschreibungen.
Beispiel: Eine Aktiengesellschaft hatte ein Grundkapital von 5 Millionen DM aufgeteilt in 100.000 Aktien mit einem Nennwert. Nach der Währungsumstellung betrug des Grundkapital ca. 2,5 Millionen Euro. Die Aktionäre bekamen für jede 50-DM-Aktie eine nennwertlose Aktie. Insgesamt wurden 100.000 nennwertlose Aktien ausgegeben, dadurch hatte jeder Aktionär wieder den gleichen Anteil am Grundkapital. Der nicht angegebene Nennwert lässt sich als Quotient aus Grundkapital und Anzahl Aktien (2,5 Mio/100.000=25 Euro) errechnen.