Die Fortlaufende Notierung kann bei Wertpapieren mit regelmäßig hohen Umsätzen eingerichtet werden. Dabei werden sie von der Börsengeschäftsführung zum Handel mit fortlaufenden Notierungen (variabler Handel) zugelassen.
Für diese Papiere können während der Börsenzeit jederzeit Kurse festgesetzt werden. Jedes Papier kann mehrmals an einem Börsentag notiert werden. Zu Beginn der Börsenzeit werden Anfangskurse und gegen Ende der Börse Schlußkurse festgestellt. In jüngerer Vergangenheit sind von einigen Börsen die Mindestschlüsse im variablen Aktienhandel aufgehoben worden. Dort sind Aktien unabhängig vom Nennwert als Einzelstücke handelbar. Insbesondere für den Neuen Markt können ggf. besondere Bestimmungen gelten. Gegensatz: Einheitskurse oder Kassa-Kurs.