Das Festentgelt ist der Betrag, der turnusmäßig an die Beteiligungsgesellschaft abgeführt werden muss und unabhängig vom Unternehmenserfolg meist prozentual vom Beteiligungsbetrag vereinbart wird.
Allerdings bezeichnet man feste prozentuale Beträge von einem Gesamtbetrag, die unabhängig vom Unternehmenserfolg gezahlt werden müssen, auch als Zinsen.
Daher ist zur Abgrenzung mindestens folgendes noch zusätzlich erforderlich
- Die Zahlungs- und Tilgungsverpflichtung ist nachrangig gegenüber "normalen" Gläubigern
- das Festentgelt ist wesentlich unter dem üblichen Zinssatz festgelegt. Ggf. wird auch noch eine Gewinnbeteiligung hinzugefügt.