Die Diskontpolitik war Bestandteil der Refinanzierungspolitik der Deutschen Bundesbank.

Sie machte im Rahmen der Rediskontpolitik Geldinstituten zusätzliche Zentralbankguthaben zugänglich, indem sie von den Banken eingereichte Wechsel rediskontierte. Sie legte den Diskontsatz, die Anforderungen an die Wechsel und ein maximales Rediskontierungskontingent autonom fest.