Verstoßen Vertragspartner gegen eine getroffene Regelung wird dies "offiziell" über eine Abmahnung beanstandet. Natürlich spricht man zunächst mit dem Vertragspartner und versucht, die Sache gütlich zu bereinigen.
Verstößt der Vermieter oder der Mieter gegen gesetzliche oder vertragliche Regelungen, muss er abgemahnt werden, bevor weitere Konsequenzen berechtigt drohen können.
Ähnlich ist es bei einem Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis. Dass hier der Arbeitgeber abgemahnt wird, ist aber eher selten.
Das Recht zur Abmahnung kann auch ohne Vertrag aus einer gesetzlichen Regelung her rühren. Dann sind z.B. auch Konkurrenten abmahnberechtigt, wenn es um irreführende Werbung (fehlendes Impressum, etc.) geht.
Trotz allem hindert das jedoch niemanden daran, unberechtigt zu drohen (zu bluffen).