Das Aussetzen der Kursnotierung ist eine Maßnahme in speziellen Sondersituationen (z.B. bei wichtigen Unternehmensmeldungen/ Übernahmeangeboten, etc.). Dabei kann die Notierung eines Wertpapiers durch die Börsengeschäftsführung vor allem zum Schutz des Publikums vom Handel ausgesetzt werden.

Ab diesem Zeitpunkt können für das ausgesetzte Papier keine Umsätze getätigt werden. Der Kurs ist sozusagen "eingefroren", so dass alle Marktteilnehmer Gelegenheit haben, sich zu informieren, um dann auf der Basis der verfügbaren Informationen neue Angebote/Aufträge einreichen zu können.