Die Anzahlungsbürgschaft sichert eine Anzahlung ab für den Fall, dass der Empfänger der Anzahlung nicht die vereinbarte Gegenleistung erbringen kann.

Eine Anzahlung bedeutet eine Vorleistung (kredit) des Auftraggebers für die Erstellung eines vereinbarten Vertragsgegenstandes. Da eine Gegenleistung des Auftragnehmers zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich ist, möchte der Auftraggeber sicherstellen, dass seine Vorauszahlung nicht vergebens ist.

Er lässt sich deshalb seine Anzahlung durch eine Anzahlungsbürgschaft besichern.