Im Terminhandel besteht in bestimmten Fällen die Notwendigkeit, eine Sicherheitsleistung (Margin) zu hinterlegen.

Die Sicherheitsleistung kann aus Geld oder Wertpapieren bestehen. Wenn die Sicherheiten nicht mehr für die abgeschlossenen Termingeschäfte ausreichen, dann besteht eine sogenannte Nachschusspflicht ( margin call). Siehe: Marge.