Ein Termingeschäft ist ein Zeitgeschäft, vor allem an der Börse, bei denen im Gegensatz zum Kassageschäft die Erfüllung des Vertrags, d. h. der Abnahme und Lieferung von Waren, Devisen oder Wertpapieren, zu einem späteren Termin zu einem fest vereinbarten bzw. börsenmäßig festgestellten Kurs erfolgt.
Motiv für den Abschluss solcher Geschäfte ist die Hoffnung oder die Erwartung einer Veränderung des Kassakurses am Erfüllungstermin.
Man unterscheidet Termingeschäfte mit festen Abnahme- und Lieferverpflichtungen (Fest- oder Fixgeschäfte) und solche, bei denen sich einer der Partner das Recht vorbehält, gegen Zahlung einer Prämie vom Vertrag zurückzutreten (Prämiengeschäfte) und zugleich das Recht hat, die Lieferung oder die Abnahme der Wertpapiere zu verlangen (Optionsgeschäfte).