Eine Doppelminus-Ankündigung eines Wertpapiers gibt im vorbörslichen Handel oder zur Eröffnung an, dass mit einem mindestens 10%igen Kursverlust gerechnet wird.
Gegenteil: Doppelplus.
Eine Doppelminus-Ankündigung eines Wertpapiers gibt im vorbörslichen Handel oder zur Eröffnung an, dass mit einem mindestens 10%igen Kursverlust gerechnet wird.
Gegenteil: Doppelplus.