Die Beleihung ist eine Kreditgewährung auf der Grundlage einer Sicherheit. Die Höhe der möglichen Beleihung hängt ab vom Beleihungswert des Sicherungsgutes und von seiner Beleihungsgrenze. Das Beleihungsverfahren ist i.d.R. institutsübergreifend in sog. Musterrichtlinien, wie z.B. den landesspezifischen Beleihungsgrundsätzen für Sparkassen, geregelt.
In der Finanzwelt bedeutet "Beleihung" im Allgemeinen, dass eine Wertanlage oder ein Vermögenswert als Sicherheit für eine Darlehensaufnahme verwendet wird. Die Höhe der Beleihung wird oft in einem Verhältnis von Darlehensbetrag zu Wertanlage angegeben, auch bekannt als "Beleihungsgrenze". Wenn der Wert der Wertanlage unter die Beleihungsgrenze fällt, kann der Kreditgeber zusätzliche Sicherheiten verlangen oder das Darlehen kündigen.
Ein Beispiel für eine Beleihung ist, wenn jemand eine Immobilie besitzt und diese als Sicherheit für ein Darlehen verwendet, das er benötigt, um eine andere Immobilie zu erwerben. Ein weiteres Beispiel ist, wenn ein Anleger seine Aktien als Sicherheit verwendet, um ein Darlehen aufzunehmen, um zusätzliche Aktien zu kaufen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Beleihung mit einem gewissen Risiko verbunden ist, da der Wert der Wertanlage schwanken kann und möglicherweise unter die Beleihungsgrenze fällt, was zu einem Margin Call und zum Verlust der Wertanlage führen kann.
Siehe auch --->Beleihungsunterlagen.
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