Die Andienung ist die physische Lieferung der Ware aus einem Warentermingeschäft. Gelegentlich wird auch die Ankündigung der physischen Lieferung als Andienung bezeichnet.
Die Andienung findet nur statt, wenn beide Kontrahenten an einer realen Lieferung interessiert waren. Andernfalls wurde das Warentermingeschäft bereits vor Fälligwerden glattgestellt.
Andere /Weitere Definition:
Eine Andienung ist ein Fachbegriff für die Lieferung eines Basisgutes aufgrund eines Finanz- oder Warenterminkontraktes. Bei Fälligkeit hat der Stillhalter entweder das Basisgut in natura zu liefern oder gegen Barausgleich das Termingeschäft abzudecken. Es wird also zwischen physischer Andienung und Cash Settlement (Barausgleich) unterschieden.