Forum Überblick , Kontakt

Finanzen-Lexikon

Google
  Web finanzen-lexikon.de

  Lexikon von 'Garant' bis 'Guthabenzins'

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts

0-9A-ÄBCDEFGHIJKLMNO-ÖPQRSTU-ÜVWXYZ

Geschlossener Immobilienfonds

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die einfachste Rechtsform, wenn mehrere Personen etwas gemeinsam unternehmen. Wegen der unbeschränkten gesamtschuldnerischen Haftung sehr riskant. Nur möglich, wenn kein Handelsgewerbe betrieben wird; sonst entsteht eine offene Handelsgesellschaft (OHG).
- 11096/2004-07-08

Zu diesem Begriff gehörende Datenbankseiten
Gesellschaft Bürgerlichen Rechts ()
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
Gesellschaft (Juristische Person. Es gibt in Deutschland ...)
Gesellschaft (Juristische Person. Es gibt in Deutschland ...)
Gesellschaft (Juristische Person. Es gibt in Deutschland ...)

Alternative Schreibweisen (Synonyme): Gesellschafter, Gesellschafts
Weitere interessante Seiten zum Thema dieser Seite

HomepageZugriffe: (pageviews / gesamte Datenbank)
seit dem 1.4.98: Counter
Seite: 75157 /@1


Alle Informationen ohne Gewähr. Ergänzungswünsche richten Sie bitte an den Administrator
© Copyright 1995 - 2006 gebhardt@quality.de ; Impressum,  (Letzte Änderung :2007-08-28)