Die Betriebswirtschaftslehre unterscheidet neben der Einzelunternehmung/Einzelfirma zwischen Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (VVaG) und sogenannten Mischformen. Des weiteren werden die öffentlich-rechtlichen Unternehmen unterschieden in Formen ohne eigene Rechtspersönlichkeit und Formen mit eigener Rechtspersönlichkeit, wie öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. - 11408/2004-07-09 Zu diesem Begriff gehörende Datenbankseiten
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