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Lexikon von 'Abandonnement' bis 'Aktiva'
Absetzung für Abnutzung
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Abschreibung
Absetzung für Abnutzung
absetzungsfähig
Die Absetzung für Abnutzung (
AfA
) ist eine nach dem Einkommenssteuerrecht zur genaueren Periodenabgrenzung des Jahresgewinns zulässige buchmässige
Abschreibung
von dauerhaften Wirtschaftsgütern.
- 25325/2005-10-13
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