Die Zinsabschlagssteuer wird bei allen festverzinslichen Wertpapieren erhoben. Sie ist eine Form der Kapitalertragssteuer (KESt oder KapESt.).
Sie ist eine Quellensteuer auf inländische Zinseinkünfte von in der Regel 25 Prozent, die seit dem 1.1.1993 von den Kreditinstituten einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt wird. Diese Kapitalertragssteuer an der Quelle ist eine Steuervorauszahlung. Sie wird auf die gesamte Einkommensteuerschuld des Steuerpflichtigen angerechnet. Die Abführung der Steuer beginnt allerdings erst, wenn der jeweilige Freibetrag überschritten wird. Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige seiner Bank einen entsprechenden Freistellungsauftrag erteilt. Die Summe kann auch auf mehrere Kreditinstitute aufgeteilt werden.