Eine Vorratsaktie ist eine Aktie, die noch der entsprechenden AG gehört. Sie werden auch Verwertungsaktien bzw. Verwaltungsaktien genannt.
Es sind Aktien, die im Zuge einer Neuausgabe von Aktien von einem Dritten (Bankenkonsortium, Vermögensverwalter) für Rechnung der AG übernommen werden und bis zu einer gegenteiligen Entscheidung durch die AG nicht auf den Markt gelangen. Dabei haftet der Dritte für die Einlage. Vorratsaktien können z.B. Belegschaftsaktien sein oder auch ein Kontingent an Schutzaktien, die eine AG vor Überfremdung schützen sollen.