Der Begriff Leasing kommt aus dem Englischen und bedeutet "Mieten" oder "Pachten" von Investitions- und Konsumgütern. Der Gegenstand bzw. die Anlage wird entweder direkt vom Hersteller vermietet oder eine Leasinggesellschaft kauft das Produkt vom Hersteller und verpachtet es weiter.
Der Leasinggeber, der ein Objekt vermietet, bleibt juristischer und wirtschaftlicher Eigentümer. Allerdings überträgt er dem Mieter bzw. Nutzer des Objekts (Leasingnehmer) alle Rechte, Risiken und Pflichten, die bei "traditioneller" Miete üblicherweise der Vermieter trägt. So haftet der Leasingnehmer für Schäden, er muss Reparaturen ausführen und das Objekt instandhalten.
Vorteil für den "Mieter": Er verfügt über ein Produkt oder ein Objekt, das er nicht im voraus bzw. ab dem Zeitpunkt der Nutzung komplett bezahlen muss. Anstatt eine Anlage zu kaufen, kann er die Mittel anderweitig einsetzen bzw. auf zusätzliches Fremdkapital verzichten. Er zahlt während der Vertragslaufzeit regelmäßige Raten. Nach Auslauf des Leasingvertrags entscheidet er, ob er das Gerät an die Leasinggesellschaft zurückgeben oder kaufen will.
Nachteil: Die Summe der Leasingraten ist etwa 30 Prozent höher als der Kaufpreis
Andere Definition:
Als Leasing bezeichnet man ein über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossenes miet- oder pachtähnliches Verhältnis. Dieses Verhältnis wird zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer in einem Leasingvertrag vereinbart. Leasing wird als Sonderform der Fremdfinanzierung bezeichnet, jedoch erwirbt der Leasingnehmer kein Eigentum, sondern er hat lediglich das Recht, gegen eine zu zahlende Gebühr, das Leasinggut für die Vertragsdauer zu nutzen.
-Siehe auch:
"Leasing" findet sich im WZ2003 Code "65.21.0"
Leasing (Finanzierungsleasing)
"Leasing" findet sich im NACE Code "51"
Handelsvermittlung und Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)
· Vermietung und Leasing (s.71)
-Siehe auch:
"Leasing" findet sich im WZ2003 Code "71.10.0"
Operate-Leasing von Kraftwagen bis 3,5t Gesamtgewicht an Selbstfahrer/innen
"Leasing" findet sich im NACE Code "71.10"
Vermietung von Kraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht
· Vermietung und Operate-Leasing von Kraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht
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