Beim amtlichen Handel ist zwischen dem Einheits- oder Kassamarkt einerseits und dem variablen Markt andererseits zu differenzieren.
Beide Märkte zusammen stehen dem Terminmarkt gegenüber. Bei Kassageschäften erfolgen Erfüllung, also Lieferung und Abnahme der Wertpapiere sowie Bezahlung sofort, d.h. nach deutschen Börsenusancen: am 2. Werktag nach Geschäftsabschluss.