Ein Insidergeschäft ist eine Handelsaktivität eines Insiders. Insider haben einen Wissensvorsprung. Sie verfügen über noch nicht öffentliche Informationen und können damit eine Reaktion des Marktes auf solche Information vorhersehen und entsprechend frühzeitig Aufträge erteilen.

Insidern ist es nach dem WpHG verboten

  • unter Ausnutzung ihrer Kenntnis von einer Insider-Tatsache, Insider-Papiere auf eigene oder fremde Rechnung oder für einen anderen zu erwerben oder zu veräußern,
  • einem anderen eine Insider-Tatsache unbefugt mitzuteilen oder zugänglich zu machen oder
  • einem anderen auf der Grundlage ihrer Kenntnis einer Insider-Tatsache, den Erwerb oder die Veräußerung von Insider-Papieren zu empfehlen.