Das Bezugsverhältnis gibt bei einer Grundkapitalerhöhung die Relation der Anzahl der alten Aktien zu den jungen Aktien an.
Beispiel: Ein Verhältnis von z.B. 5:3 bedeutet, dass auf 5 alte Aktien 3 junge Aktien entfallen. Beträgt das bisherige Grundkapital 500 Mio. Euro, wird es damit auf 800 Mio. Euro erhöht.