Der Begriff Abschlag ist mehrdeutig. Im Finanzbereich gibt es zwei relevante Definitionen.
- Pauschale Teilauszahlung eines zustehenden Geldbetrages (Abschlagszahlung).
- Der Abschlag vom Börsenkurs bedeutet eine geringere Bewertung bei Börsenkursen, wenn bestimmte Tatbestände Veranlassung zu Kursrückgängen geben, so vor allem
- die Abtrennung fälliger Dividendenscheine (Dividendenabschlag),
- der Fortfall des Bezugsrechts (Bezugsrechtsabschlag),
- die Ausgabe von Berichtigungsaktien (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln),
- bei Ausschüttung einer Liquidationsrate, als Zinsabschlag.
Auch die Spanne, um die ein Kurs oder Preis hinter dem Nominalbetrag zurückbleibt wird gelegentlich Abschlag genannt. Üblicher ist allerdings der Begriff Disagio.
Ein Abschlag wird von Börsenkursen abgezogen, um sie von ausgeschütteten Dividenden oder weggefallenen Bezugsrechten zu bereinigen. Ein Dividendenabschlag entspricht genau der Dividendenhöhe (die Kursnotiz erhält den Zusatz "ex Div"), der Bezugsrechtsabschlag dem Wert des Bezugsrechts vom Vortag (die Kursnotiz erhält den Zusatz "ex Br").