Berichtigungsaktien sind Aktien den Altaktionären nach einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ausgegeben werden.
Die Ausgabe erfordert von den Aktionären keine Gegenleistung und wird ihnen in einem bestimmten Verhältnis zugeteilt. Entgegen der weiteren üblichen Bezeichnung wie Gratisaktien oder Zusatzaktien (daneben Kapitalberichtigungsaktien oder Aufstockungsaktien) wird dabei der gesamte Aktienwert des einzelnen Anlegers nicht erhöht, da der Kapitalerhöhung eine Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital zugrunde liegt, was keine Änderung des Vermögensvolumens der Gesellschaft bedeutet. Der Aktienwert wird anschließend im Verhältnis zur Aufstockungsquote des Grundkapitals nach unten hin bereinigt.