Die Anschlussfinanzierung ist dann erforderlich, wenn die Zinsbindungszeit eines Festzinsdarlehens kürzer ist als die Laufzeit des Darlehens. Das Restdarlehen wird durch ein neues Darlehen in gleicher Höhe abgelöst. Die Anschlussfinanzierung kann auch schon früher über ein Foreward-Darlehen geregelt werden.