Ein Aktienrückkauf ist eine Möglichkeit der Aktiengesellschaften, unternehmenseigene Anteile zu erwerben.

Der Aktienrückkauf muss u.a. von der Hauptversammlung genehmigt werden, und der Nennwert der erworbenen Aktien darf 10 % des Aktienkapitals nicht übersteigen. Gewöhnlich wird diese Maßnahme zur Stützung bzw. Erhöhung des Kurses der am Markt verbliebenen Aktien vorgenommen.