AktG ist eine Abkürzung für --->Aktiengesetz.
Das Aktiengesetz (vom 06.09.1965) ist die juristische Grundlage für Aktiengesellschaften. Es enthält im wesentlichen Regelungen zu folgenden Punkten:
- Gründung der Gesellschaft
- Rechtsverhältnisse der der Gesellschaft und der Gesellschafter
- Verfassung der AG -Satzungsänderungen
- Maßnahmen zur Kapitalbeschaffung
- Auflösung der Gesellschaft
- KGaA
- Verbundene Unternehmen
- Vermögensübertragung.