(Innerhalb der Strukturfonds) eine oder mehrere von dem Mitgliedstaat benannte lokale, regionale oder nationale Behörde(n) oder Stelle(n), die beauftragt ist, bzw. sind, Auszahlungsanträge zu erstellen und einzureichen und Zahlungen der Kommission zu empfangen. Der Mitgliedstaat legt die Einzelheiten seiner Beziehung zur Zahlstelle sowie die Einzelheiten der Beziehung der Zahlstelle zur Kommission fest.