Ob private Haushalte, Unternehmen oder, wenn auch nur in geringem Umfang, der Staat: Sie alle erzielen aus ihrer Erwerbstätigkeit und aus ihren Vermögensanlagen verschiedene Einkommen. Dazu gehören vor allem Löhne und Gehälter, Mieten und Pachten, Zinsen, Dividenden und Unternehmensgewinne. Der Staat "verdient" dagegen hauptsächlich an einer anderen Quelle: den Steuern. Das Volkseinkommen ist die Summe aller Erwerbs- und Vermögenseinkommen, die in einem bestimmten Zeitraum (gewöhnlich ein Jahr) den Bewohnern eines Landes (Inländerprinzip) zugeflossen sind. Zum deutschen Volkseinkommen zählen deshalb zum Beispiel auch die Arbeitseinkommen der Deutschen, die im Ausland beschäftigt sind (etwa die "Grenzgänger" nach Frankreich) sowie die Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Vermögensanlagen im Ausland. Im Jahr 2000 betrug das Volkseinkommen in Deutschland nach vorläufigen Ergebnissen etwa 1.510 Milliarden Euro (1,51 T€). In der Einkommensverteilung wird das Volkseinkommen in das "Arbeitnehmerentgelt" und das "Unternehmens- und Vermögenseinkommen" aufgeteilt. Der Anteil der Arbeitseinkommen am gesamten Volkseinkommen wird anhand der Lohnquote gemessen. Ihr Gegenstück, die Unternehmens- und Vermögenseinkommen, darf allerdings nicht als reine Gewinnquote missverstanden werden. Denn sie umfasst neben den Unternehmensgewinnen selbst auch den kalkulatorischen Unternehmerlohn der Selbstständigen sowie die Zins- und Mieteinkünfte aller Sektoren, also zum Beispiel auch die der privaten Haushalte und des Staates. - 14186/2004-07-26 Zu diesem Begriff gehörende Datenbankseiten
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