(auch: Vertragserfüllungsbürgschaft) Die Hausbank eines Auftragnehmers, z.B. eines Maschinenbauunternehmens, verbürgt sich für die vertragsgemäße Erfüllung des Auftrages. Der Auftraggeber möchte hierdurch das Risiko einschränken, dass das ausführende Unternehmen nicht in der Lage ist, die vertraglich vereinbarte Leistung, z.B. die Fertigung einer Maschine, in der vertraglich vereinbarten Zeit zu erbringen. Üblicherweise werden 5% des Vertragswertes verbürgt.
Alternative Schreibweisen (Synonyme):
Vertragserfuellungsaval, Vertragserfüllungsavale
Wenn Sie bei Google nach dem Begriff "Vertragserfüllungsaval" suchen, wird diese Lexikonseite als erstes Ergebnis (Stand: 2008-07-09) angezeigt.
Mit einem Banner haben Sie also die Möglichkeit,
hier preiswert zu werben.