Wenn die jährlich eingenommene Umsatzsteuer abzüglich gezahlter Vorsteuer bestimmte Grenzen überschreitet, müssen Sie als Unternehmer neben der jährlichen Umsatzsteuererklärung monatliche oder vierteljährliche Voranmeldungen abgeben und die eingenommene Steuer bereits zu diesem Zeitpunkt an die Finanzkasse zahlen.