Summe der mit den Verkaufspreisen bewerteten Absatzmengen oder Dienstleistungen eines Unternehmens während einer Abrechnungsperiode. Der Umsatz wird im Rahmen der handelsrechtlichen GuV der Kapitalgesellschaften als sog. Umsatzerlöse bezeichnet und stellt i.d.R. die erste Position in der GuV gem. § 275 HGB sowohl im Rahmen des Gesamt- als auch Umsatzkostenverfahrens dar. Er enthält gem. § 277 HGB die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung (Miete, Leasing) von für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit typischen Erzeugnisse und Waren sowie Dienstleistungen nach Abzug der Erlösschmälerungen (Boni, Rabatte, Skonti) und der Umsatzsteuer.