Wenn die Verbindlichkeiten den Gesamtbestand an Forderungen und Beständen überschreiten, ist ein Unternehmen überschuldet. In diesem Fall muss bei einer Kapitalgesellschaft das Konkursverfahren eingeleitet werden. - 11103/2004-07-08 Wenn das Vermögen einer Gesellschaft die Schulden nicht mehr deckt, liegt Überschuldung vor. In diesem Fall sind Vorstände bzw. Geschäftsführer dazu verpflichtet, spätestens nach drei Wochen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren zu beantragen. Auch Gläubiger können einen Antrag auf Eröffnung dieses Verfahrens stellen - 387/2003-01-03 Zu diesem Begriff gehörende Datenbankseiten
Eigenkapital (Als Eigenkapital bezeichnet die Betriebswirtschaft ...)
Konkurs (Der Konkurs ist ein gerichtliches Verfahren ...)
| Alternative Schreibweisen (Synonyme):
Überschuldungen, Überschuldungs, Ueberschuldung |
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