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  Lexikon von 'UKV' bis 'Unternehmer'

    Überschuldung

0-9A-ÄBCDEFGHIJKLMNO-ÖPQRSTU-ÜVWXYZ

UKV

Überschuldung

Umlaufvermögen
Wenn die Verbindlichkeiten den Gesamtbestand an Forderungen und Beständen überschreiten, ist ein Unternehmen überschuldet. In diesem Fall muss bei einer Kapitalgesellschaft das Konkursverfahren eingeleitet werden.
- 11103/2004-07-08

Wenn das Vermögen einer Gesellschaft die Schulden nicht mehr deckt, liegt Überschuldung vor. In diesem Fall sind Vorstände bzw. Geschäftsführer dazu verpflichtet, spätestens nach drei Wochen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren zu beantragen. Auch Gläubiger können einen Antrag auf Eröffnung dieses Verfahrens stellen
- 387/2003-01-03

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Eigenkapital (Als Eigenkapital bezeichnet die Betriebswirtschaft ...)
Konkurs (Der Konkurs ist ein gerichtliches Verfahren ...)

Alternative Schreibweisen (Synonyme): Überschuldungen, Überschuldungs, Ueberschuldung
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