Die Angabe zur Tilgungsverrechnung gibt Auskunft darüber, wann vom Kunden eingehende Tilgungsleistungen mit der Darlehensrestschuld verrechnet werden. Grundsätzlich gibt es die taggenaue Verrechnung (Tag des Zahlungseinganges) oder die Verrechnung zu bestimmten Terminen (vierteljährlich, halbjährlich etc.).
Alternative Schreibweisen (Synonyme):
Tilgungsverrechnungen, Tilgungsverrechnungs
Wenn Sie bei Google nach dem Begriff "Tilgungsverrechnung" suchen, wird diese Lexikonseite als erstes Ergebnis (Stand: 2008-07-09) angezeigt.
Mit einem Banner haben Sie also die Möglichkeit,
hier preiswert zu werben.