Bei einer offenen Beteiligung werden von einer Beteiligungsgesellschaft, einer Privatperson oder einem Unternehmen, Kapitalanteile gehalten, die registerlich erfasst werden. Der Beteiligungsgeber bzw. Kapitalinhaber ist Gesellschafter des Unternehmens. Gewinnbeteiligung, Mitsprache- und Einsichtsrechte regelt der Gesellschaftsvertrag. - 12588/2004-07-20 Zu diesem Begriff gehörende Datenbankseiten
Offene Beteiligung (Bei einer offenen Beteiligung werden von einer ...)
| Alternative Schreibweisen (Synonyme):
Beteiligungs |
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