Die Bankbetriebslehre unterscheidet grundsätzlich zwischen Sach- und Personensicherheiten. Zu den gängigen Sachsicherheiten zählen die Grundschuld, die Verpfändung, die Abtretung und die Sicherungsübereignung. Unter Personensicherheiten versteht man im wesentlichen Bürgschaften bzw. die Mitverpflichtung in einem Vertragsverhältnis.
Alternative Schreibweisen (Synonyme):
Kreditsicherheiten, Kreditsicherheits
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