Im Juni 1993 beschlossen die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten in Kopenhagen drei Kriterien, die ein Beitrittskandidat erfüllen muss, bevor er der Europäischen Union beitreten kann.
Erstens muss er über stabile Institutionen verfügen, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Minderheitenschutz gewährleisten.
Zweitens muss er über eine funktionierende Marktwirtschaft verfügen und
drittens den gesamten Acquis übernehmen und die verschiedenen Ziele der Europäischen Union unterstützen. Die EU behält sich das Recht vor zu entscheiden, wann ein Beitrittkandidat diese Kriterien erfüllt hat, und wann die EU bereit ist, das neue Mitglied aufzunehmen. - 121809/2006-10-09 Im Juni 1993 beschlossen die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten in Kopenhagen drei Kriterien, die ein Beitrittskandidat erfüllen muss, bevor er der Europäischen Union beitreten kann. Erstens muss er über stabile Institutionen verfügen, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Minderheitenschutz gewährleisten. Zweitens muss er über eine funktionierende Marktwirtschaft verfügen und drittens den gesamten Acquis übernehmen und die verschiedenen Ziele der Europäischen Union unterstützen. Die EU behält sich das Recht vor zu entscheiden, wann ein Beitrittkandidat diese Kriterien erfüllt hat, und wann die EU bereit ist, das neue Mitglied aufzunehmen. - 120404/2006-10-03 Zu diesem Begriff gehörende Datenbankseiten
Kriterien (Bedingungen anhand derer eine Entscheidung ueber ...)
Kriterien (Bedingungen anhand derer eine Entscheidung ueber ...)
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