Offizielle Definition von Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, deren Fremdkapital oder Stimmenanteile zu weniger als 25% von einem oder mehreren Unternehmen gehalten werden, die selbst nicht als kleine oder mittlere Unternehmen gelten. Die Definition der Europäischen Union umfasst die folgenden Kategorien:
Mittlere Unternehmen: Weniger als 250 Beschäftigte bei höchstens 42 Millionen Euro Jahresbilanzsumme oder höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz.
Kleinunternehmen: Weniger als 50 Beschäftigte sowie eine Jahresbilanzsumme beziehungsweise ein Jahresumsatz von höchstens zehn Millionen Euro.
Kleinstunternehmen: Weniger als zehn Beschäftigte und eine Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro oder ein Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro. - 121805/2006-10-09 Der Begriff "Kleine und mittlere Unternehmen" (KMU) ist die offizielle Definition von Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, deren Fremdkapital oder Stimmenanteile zu weniger als 25% von einem oder mehreren Unternehmen gehalten werden, die selbst nicht als kleine oder mittlere Unternehmen gelten. Die Definition der Europäischen Union umfasst die folgenden Kategorien:
Mittlere Unternehmen: Weniger als 250 Beschäftigte bei höchstens 42 Millionen Euro Jahresbilanzsumme oder höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz.
Kleinunternehmen: Weniger als 50 Beschäftigte sowie eine Jahresbilanzsumme beziehungsweise ein Jahresumsatz von höchstens zehn Millionen Euro.
Kleinstunternehmen: Weniger als zehn Beschäftigte und eine Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro oder ein Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro. - 120400/2006-10-03
| Alternative Schreibweisen (Synonyme):
mittlerer, Unternehmens |
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