Eine Investition zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte, zur Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte oder zur Vornahme einer grundlegenden Änderung des Produkts oder des Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte (durch Rationalisierung, Produktumstellung oder Modernisierung).
Als Investition in Sachanlagen gilt auch die Übernahme eines Betriebs, der geschlossen wurde oder ohne Übernahme geschlossen worden wäre.