Die Interne Revision dient der Prüfung des Geschäftsgebarens, vornehmlich in dezentralen Einheiten. Interne Revisorate oder interne Kontrollstellen werden von „ganz oben“ (Vorstand, Konzernleitung) beauftragt,
_ die Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Buchführung zu überprüfen (Ergebnisprüfung) und
_ die korrekte Anwendung der Systeme und Prozesse (Fakturierung, Lager, Bestellwesen, EDV, usw.) zu kontrollieren (Systemprüfung).
Mitarbeiter der internen Revision müssen möglichst unabhängig von der bestehenden Organisation mit ihren Hierarchien agieren können. Sie werden im Allgemeinen auch nicht in die Entscheidungsprozesse vor Ort einbezogen, sondern erstatten nur ihrem Auftraggeber direkt Bericht. Interne Revisoren leisten somit eine ähnliche Arbeit wie Controller, haben aber einen ganz anderen Auftrag. Sie müssen kontrollieren, nachmessen, nachprüfen und
unabhängig berichten, haben aber kein Antragsrecht gegenüber den Geprüften. Sie sind so der verlängerte Arm der externen Wirtschaftsprüfung. Controller werden im Gegensatz dazu in die Planungs- und Entscheidungsprozesse
einbezogen und sollen bei deren Erarbeitung helfen. Sie sollen zwar versuchen, ihre Unabhängigkeit gegenüber ihren auftraggebenden Führungskräften zu erhalten, riskieren durch die fundierte Kenntnis der Interna aber schnell, selber in gewissem Masse Partei zu werden, was ihrem begleitend-beratenden, zukunftsorientierten Auftrag entspricht. Zwischen den Controllern und den Mitarbeitern der internen Revision bestehen keine Unter- oder
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Auftraggeber (Auftraggeber)
Auftraggeber (Unter Auftraggeber ist der Kunde in einer ...)
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Der Begriff Interne Revision wurde im Forum erwähnt unter dem Thema: Abgrenzung Interne Revision / Qualitätsmanagement
| Alternative Schreibweisen (Synonyme):
Revisionen |
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