Der Immobilienmakler (Grundstücksmakler, Wohnungsmakler) ist ein freier Gewerbetreibender (Eine Gewerbeanmeldung nach § 34c Gewerbeordnung ist erforderlich.), der Interessenten Immobilien, gemischt genutzte oder gewerbliche Objekte nachweist oder vermittelt. Er erhält für seine erfolgreichen Bemühungen (Erfolgsprinzip) eine Maklerprovision. (Courtage)
Der Immobilienmakler (Grundstücksmakler, Wohnungsmakler) ist in der Regel ein freier Gewerbetreibender (Gewerbeanmeldung nach § 34c Gewerbeordnung), der Interessenten Wohnimmobilien, gemischt genutzte oder gewerbliche Objekte nachweist oder vermittelt. Er erhält für seine erfolgreichen Bemühungen (Erfolgsprinzip) eine Maklerprovision (Courtage).